Elternbeiträge

 


Die Höhe der Elternbeiträge unterscheiden sich zwischen Kindern unter
3 Jahren und Kindern über 3 Jahren.

Buchungs-
zeiten


  • 3-4 h
  • 4-5 h
  • 5-6 h
  • 6-7 h
  • 7-8 h
  • 8-9 h


Beitrag
1. Kind


  •  
  •  
  • 130,-
  • 143,-
  • 156,-
  • 169,-
  • 182,-
  • 195,-


Beitrag
2. Kind


  •  
  •  
  • 108,-
  • 119,-
  • 130,-
  • 141,-
  • 152,-
  • 163,-




Kind unter
3 Jahren


  • 145,-
  • 163,-
  • 179,-
  • 195,-
  • 211,-
  • 227,-
  • 243,-

(Der Beitrag von 145,- für 2-3 Std. bei Kindern unter 3 Jahren zählt nur bei Eingewöhnung und kann ansonsten nicht so gebucht werden.)

Der Staat unterstützt die Familien mit monatlich 100,- Euro Elternbeitragszuschuß. In dem Jahr , in dem Ihr Kind 3 Jahre alt wird, wird das Geld ab September (soweit Ihr Kind im Kindergarten angemeldet ist) an den Träger ausgezahlt und Sie zahlen 100,- Euro weniger an Beitrag. In dem Monat, in dem Ihr Kind 3 Jahre alt wird, überweisen Sie den Beitrag aus der ersten Spalte.

Die Regierung schreibt vor, dass Kinder ab 3 Jahren mindestens 3-4 Stunden buchen, sonst bekommt der Träger den staatlichen Zuschuss nicht.

Neu ab September 2025: Der Kindergartenbeitrag wird immer am Anfang jeden Monats per SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen. (Informationen hierzu werden zeitnah noch folgen.)

Alle Beiträge, die nicht eingezogen werden können, müssen aus kostentechnischen Gründen, mit 5,- Euro zusätzlich berechnet werden.

Bei Bedarf können Sie beim Jugendamt einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Brauchen Sie Hilfe oder haben Sie weitere Fragen, melden Sie sich bei der Kindergartenleitung, Frau Monika Halbe.